Wir sind bemüht, diesen Einladungsdienst barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Landes-Behindertengleichstellungsgesetz Baden-Württemberg und die Barrierefreie- Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Dieser Dienst ist mit den Anforderungen vollständig vereinbar.
Einzelne breite Inhalte lassen sich auf sehr schmalen Bildschirmen innerhalb ihres eigenen Bereichs seitlich verschieben. Das betrifft umfangreiche Tabellen und die massstabsgetreue Vorschau eines Briefbogens im Format A4. Die Seite selbst muss dafür nicht verschoben werden, und alle Inhalte bleiben erreichbar.
Erfolgskriterium 1.4.10 der WCAG 2.2 lässt dieses Vorgehen ausdrücklich für Inhalte zu, die für ihre Bedeutung eine bestimmte Breite brauchen.
Diese Erklärung wurde am 28. August 2026 erstellt. Grundlage war eine Selbstbewertung: eine automatisierte Prüfung sämtlicher Seiten mit einem Prüfwerkzeug für die Web Content Accessibility Guidelines 2.2 (Stufe AA), ergänzt um eigene Messungen zu Bildschirmbreiten, Beschriftung von Bedienelementen, Sichtbarkeit des Tastaturfokus und Farbkontrasten. Geprüft wurde ausserdem der Inhalt der versendeten E-Mails.
Ihnen sind Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen, oder Sie benötigen Informationen in einer zugänglichen Form? Dann melden Sie sich gerne:
Konnte Ihre Rückmeldung nicht zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet werden, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen aussergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.